Strafrecht

In kaum einem anderen Rechtsgebiet greift der Staat mit derartiger Macht in den Persönlichkeitsbereich des Bürgers ein wie im Strafrecht.

Sollten Sie, aus welchen Gründen auch immer, unter Verdacht geraten, haben Sie mit uns einen verlässlichen

und kompetenten Partner an Ihrer Seite. Wir vertreten Sie bundesweit in sämtlichen Bereichen des Strafrechts,

egal ob Sie Beschuldigter, Zeuge oder Opfer einer Straftat sind.

Was wir für Sie tun können...

Der erste und wichtigste Rat wird vermutlich lauten: Machen Sie von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch. Falls die Abgabe von Erklärungen für Ihre Verteidigung sinnvoll ist, kann dies auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Erstes Informationsgespräch

In diesem werden wir ganz grob die zu treffenden Sofortmaßnahmen auf der Grundlage des aktuellen Kenntnisstandes besprechen.

 

Akteneinsicht

Eine effektive Verteidigung kann nur in Kenntnis des Beweismaterials erfolgen.

So früh wie möglich werden wir deshalb Einsicht in die staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakte nehmen.

 

Vertretungsanzeige gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft

Unverzüglich zeigen wir den Ermittlungsbehörden an, dass Sie ab sofort einen Verteidiger haben, der sich um die Wahrung Ihrer prozessualen Rechte kümmert.

 

Haftprüfung/Haftbeschwerde

Für den Fall, dass Sie sich aufgrund eines Haftbefehls in Untersuchungshaft befinden, ist auch zu überlegen, ob eine Aufhebung des Haftbefehls beantragt werden soll oder wenigstens eine Haftverschonung in Betracht kommt.

 

Planung der Verteidigung

Das Ziel der Verteidigung kann bei realistischer Betrachtung nicht immer ein Freispruch sein. Eventuell wird zu prüfen sein, ob stattdessen eine Einstellung des Verfahrens in Betracht kommt oder auf eine Strafe hingearbeitet werden soll, die sich in einem akzeptablen Maß bewegt. In diesem Stadium wird auch zu erörtern sein, ob zur Sache Erklärungen abgegeben werden sollen oder weiterhin vom Schweigerecht Gebrauch gemacht wird.

 

Vertretung in der Hauptverhandlung

Ist die Durchführung einer Hauptverhandlung unumgänglich, werden wir diese gemeinsam mit Ihnen sorgfältig vorbereiten und Sie effektiv verteidigen. Ihr Verteidiger wird insbesondere Anträge auf Erhebung bestimmter Beweise stellen (z.B. Vernehmungen von Zeugen, Einholung von Sachverständigengutachten), Zeugen befragen, Erklärungen abgeben etc., um eventuell bestehende Zweifel an Ihrer Strafbarkeit herauszuarbeiten.

 

Rechtsmittel

Wenn das erstinstanzliche Gericht ein Urteil fällt, das nicht akzeptiert werden soll, vertreten wir Sie auch im Berufungs- oder Revisionsverfahren.